Satzung der Initiative SÜD e.V.
Präambel
Die Initiative SÜD e.V., mit Sitz in Recklinghausen Süd, ist Nachfolger der Interessengemeinschaft Initiative SÜD, die seit Oktober 2000 besteht.
Sie ist überparteilich und steht jeder Bürgerin und jedem Bürger offen.
Oberstes Ziel der Initiative SÜD e.V. ist es, gemeinsam mit der Stadt Recklinghausen aber auch eigenverantwortlich, die Lebensqualität in der Südstadt für alle Bürger zu verbessern.
Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig.
§ 1 Mitglieder
Mitglied kann jede über 18 Jahre alte natürliche und jede juristische Person werden, die die Ziele des Vereins laut Präambel unterstützt. Über die Aufnahme entscheidet nach schriftlichem Antrag der Vorstand. Lehnt dieser den Aufnahmeantrag ab, steht dem Betroffenen die Berufung an die Mitgliederversammlung zu.
Um jedem die Mitgliedschaft zu ermöglichen beträgt der Mitgliederbeitrag, der nur von der Mitgliederversammlung verändert werden kann, € 10,- pro Jahr, Der Mitgliederbeitrag ist jeweils im Januar eines jeden Jahres im Voraus möglichst per Bankeinzug zu bezahlen.
Die Mitgliedschaft endet
- durch eine schriftliche Erklärung des Mitglieds gegenüber dem Vorstand
zum jeweiligen Jahresende
- durch Tod
- oder durch Ausschluss.
Der Ausschluss erfolgt mit sofortiger Wirkung durch einen Beschluss des Vorstandes. Gegen den Beschluss steht dem Mitglied die Berufung an die Mitgliederversammlung zu.
§ 2 Verwendung der Finanzmitteln
Mitgliedsbeiträge und andere Zuwendungen dürfen ausschließlich im Sinne der Zielsetzung des Vereins laut Präambel und zur Aufrechterhaltung der Vereinsaufgaben (Büromaterial Porto etc.) verwendet werden.
§ 3 Organe des Vereins
Beschlüsse der Organe des Vereins sind mit Ort und Datum vom Schriftführer zu protokollieren und zu unterschreiben.
§ 3.1 Die Mitgliederversammlung
Die Mitglieder werden ein bis zweimal im Jahr im Rahmen einer Vollversammlung, zu der alle Süder Bürger, auch Nichtmitglieder, schriftlich und über die örtliche Presse (Recklinghäuser Zeitung, WAZ, etc.) eingeladen werden über die Aktivitäten der Initiative SÜD e.V. informiert..
Eine ordentliche Mitgliederversammlung, zur Wahl des Vorstandes, zur eventuellen Satzungsänderung, die nur mit Zweidrittelmehrheit erfolgen kann, zur Wahl der Rechnungsprüfer die eine jährliche Prüfung vornehmen und dem Vorstand vorlegen, erfolgt nur alle drei Jahre.
Bei Bedarf kann sich an eine Vollversammlung eine außerordentliche Mitgliederversammlung anschließen oder ihr vorausgehen.
Die Vollversammlung und die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden oder von einem seiner Stellvertreter geleitet. Die Mitgliederversammlung ist jeweils vier Wochen vor dem Termin mit einer vom Vorstand festgelegten Tagesordnung schriftlich per Brief einzuberufen. Jedem Mitglied steht das Recht zu, Anträge einzubringen. Diese Anträge sind 14 Tage vor der Versammlung schriftlich beim Vorstand einzureichen.
Die Mitgliederversammlung entscheidet, von den genannten Ausnahmen abgesehen, mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Stimmenthaltungen gelten als ungültige Stimmen.
§ 3.2 Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem geschäftsführenden Vorstand und dem erweiterten Vorstand. Dem geschäftsführenden Vorstand gehören der Vorsitzende und 2 stellv. Vorsitzende an. Dem erweiterten Vorstand gehören zusätzlich der 1. und 2. Schriftführer und der 1. und 2. Kassenführer an.
Der geschäftsführende Vorstand ist Vorstand im Sinne des Paragraphen 26 des BGB. Vertretungsberechtigt sind jeweils zwei Mitgliedern zusammen.
§ 3.3 Die Arbeits- und Projektgruppen
Die stellvertretenden Vorsitzenden sind in Personalunion Leiter der Arbeitsgruppen, sie führen ihre Arbeitsgruppe gemeinsam mit ihren Stellvertretern. Die Arbeitsgruppen können zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben Projektgruppen bilden, die bestimmte Projekte vorbereiten, die in der Arbeitsgruppe aber letztendlich entschieden werden.
§ 4 Das Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 5 Auflösung des Vereins
Der Verein kann nur durch die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit aufgelöst werden. Das Vereinsvermögen muss dann einem gemeinnützigen Zweck zugeführt werden.
§ 6 Inkrafttreten der Satzung
Die vorliegende Satzung ist in der Mitgliederversammlung am 5.2.2004 beschlossen worden und tritt mit der Eintragung ins Vereinsregister in Kraft. Der Vorstand kann zur vorliegenden Satzung eine Geschäftsordnung erlassen.
...für alle, die etwas für Recklinghausen Süd tun wollen...